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            <title>D64-Mitgliederversammlung 2025: Anträge</title>
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                <title>D64-Mitgliederversammlung 2025: Anträge</title>
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                        <title>A1: Vorschlag einer Satzungsänderung bzgl. der Geschlechterquote</title>
                        <link>https://antrag.d-64.org/web/mv2025/vorschlag-einer-satzungsanderung-bzgl-der-geschlechterquote-22995</link>
                        <author>D64-Vorstand (dort beschlossen am: 20.09.2025)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Satzung wird in den folgenden Abschnitten geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>§8(5) Arbeitsgemeinschaften</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede AG organisiert einmal pro Kalenderjahr eine Klausurtagung (AG-Klausur). Diese AG-Klausur kann als Präsenzversammlung, virtuelle oder hybride Versammlung stattfinden. Alle zwei Jahre wird im Rahmen der AG-Klausur die zweiköpfige AG-Koordination mit mindestens einer nicht männlichen Person gewählt. In Ausnahmefällen kann eine AG auch von nur einer Person beliebigen Geschlechts geleitet werden. § 9 Abs. 6 der Satzung gilt entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
§9(3) Vorstand</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand ist zu mindestens 40 % mit nicht männlichen Personen zu besetzen, die Ämter der/des Vorstandsvorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden sind mit mindestens einer nicht männlichen Person zu besetzen, sie fungieren gleichberechtigt als Co-Vorsitzende nach außen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
§9(12)</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand kann zur Erfüllung seiner Aufgaben weitere Mitglieder durch Beschluss kooptieren (erweiterter Vorstand). Diese sind bei Abstimmungen innerhalb des Vorstands nicht stimmberechtigt. Werden mehr als zwei Personen kooptiert, müssen mindestens 40 % von ihnen nicht männlich sein. Ihre Amtszeit endet spätestens mit der Amtszeit des Vorstandes.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit der Gründung von D64 setzen wir uns für eine gerechtere und solidarische Welt ein. Da das bei uns selbst anfängt, schreibt unsere Satzung eine klare Geschlechterquote vor: Als AG-Koordinierende werden Personen unterschiedlichen Geschlechts gewählt, der Vorstand besteht zu maximal 60% aus Personen des gleichen Geschlechts, und der Co-Vorsitz wird von Personen unterschiedlichen Geschlechts besetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Satzung und die feste Geschlechterquote haben uns dabei geholfen, Ämter im Verein paritätisch zu besetzen, worauf wir stolz sind. Mit Blick auf die Zukunft und die in einem Jahr anstehenden Vorstandswahlen möchten wir diese Regel anpassen. Zukünftig soll es nach unserem Vorschlag möglich sein, dass Frauen gemeinsam eine AG koordinieren, einen größeren Anteil der Beisitzenden stellen oder dem Verein als Co-Vorsitzende vorstehen. Damit bleiben wir weiterhin unseren Werten treu und sichern auch durch unsere Satzung die Beteiligung von Frauen an D64-Ämtern ab, ermöglichen dem Verein – insbesondere der Mitgliederversammlung – zukünftig aber mehr Flexibilität bei der Besetzung dieser Ämter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Vorschlag einer Satzungsänderung bzgl. der Geschlechterquote wurde im Vereinsheim diskutiert: <a href="https://vereinsheim.d-64.org/content/perma?id=176094">https://vereinsheim.d-64.org/content/perma?id=176094</a> (dort findet sich auch eine Gegenüberstellung mit der originalen Satzung).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 25 Oct 2025 16:30:38 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Vorschlag einer Satzungsänderung bzgl. der Geschlechterquote</title>
                        <link>https://antrag.d-64.org/web/mv2025/motion/11</link>
                        <author>D64-Vorstand (dort beschlossen am: 20.09.2025)</author>
                        <guid>https://antrag.d-64.org/web/mv2025/motion/11</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Satzung wird in den folgenden Abschnitten geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>§8(5) Arbeitsgemeinschaften</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede AG organisiert einmal pro Kalenderjahr eine Klausurtagung (AG-Klausur). Diese AG-Klausur kann als Präsenzversammlung, virtuelle oder hybride Versammlung stattfinden. Alle zwei Jahre wird im Rahmen der AG-Klausur die zweiköpfige AG-Koordination mit mindestens einer nicht männlichen Person gewählt. In Ausnahmefällen kann eine AG auch von nur einer Person beliebigen Geschlechts geleitet werden. § 9 Abs. 6 der Satzung gilt entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
§9(3) Vorstand</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand ist zu mindestens 40 % mit nicht männlichen Personen zu besetzen, die Ämter der/des Vorstandsvorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden ist mit mindestens einer nicht männlichen Person zu besetzen, sie fungieren gleichberechtigt als Co-Vorsitzende nach außen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
§9(12)</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand kann zur Erfüllung seiner Aufgaben weitere Mitglieder durch Beschluss kooptieren (erweiterter Vorstand). Diese sind bei Abstimmungen innerhalb des Vorstands nicht stimmberechtigt. Werden mehr als zwei Personen kooptiert, müssen mindestens 40 % von ihnen nicht männlich sein. Ihre Amtszeit endet spätestens mit der Amtszeit des Vorstandes.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit der Gründung von D64 setzen wir uns für eine gerechtere und solidarische Welt ein. Da das bei uns selbst anfängt, schreibt unsere Satzung eine klare Geschlechterquote vor: Als AG-Koordinierende werden Personen unterschiedlichen Geschlechts gewählt, der Vorstand besteht zu maximal 60% aus Personen des gleichen Geschlechts, und der Co-Vorsitz wird von Personen unterschiedlichen Geschlechts besetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Satzung und die feste Geschlechterquote haben uns dabei geholfen, Ämter im Verein paritätisch zu besetzen, worauf wir stolz sind. Mit Blick auf die Zukunft und die in einem Jahr anstehenden Vorstandswahlen möchten wir diese Regel anpassen. Zukünftig soll es nach unserem Vorschlag möglich sein, dass Frauen gemeinsam eine AG koordinieren, einen größeren Anteil der Beisitzenden stellen oder dem Verein als Co-Vorsitzende vorstehen. Damit bleiben wir weiterhin unseren Werten treu und sichern auch durch unsere Satzung die Beteiligung von Frauen an D64-Ämtern ab, ermöglichen dem Verein – insbesondere der Mitgliederversammlung – zukünftig aber mehr Flexibilität bei der Besetzung dieser Ämter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Vorschlag einer Satzungsänderung bzgl. der Geschlechterquote wurde im Vereinsheim diskutiert: <a href="https://vereinsheim.d-64.org/content/perma?id=176094">https://vereinsheim.d-64.org/content/perma?id=176094</a> (dort findet sich auch eine Gegenüberstellung mit der originalen Satzung).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 25 Oct 2025 16:28:54 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Vorschlag einer Satzungsänderung bzgl. der Geschlechterquote</title>
                        <link>https://antrag.d-64.org/web/mv2025/motion/10</link>
                        <author>D64-Vorstand (dort beschlossen am: 20.09.2025)</author>
                        <guid>https://antrag.d-64.org/web/mv2025/motion/10</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Satzung wird in den folgenden Abschnitten geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>§8(5) Arbeitsgemeinschaften</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede AG organisiert einmal pro Kalenderjahr eine Klausurtagung (AG-Klausur). Diese AG-Klausur kann als Präsenzversammlung, virtuelle oder hybride Versammlung stattfinden. Alle zwei Jahre wird im Rahmen der AG-Klausur die zweiköpfige AG-Koordination mit mindestens nicht männlichen Person gewählt. In Ausnahmefällen kann eine AG auch von nur einer Person beliebigen Geschlechts geleitet werden. § 9 Abs. 6 der Satzung gilt entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
§9(3) Vorstand</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand ist zu mindestens 40 % mit nicht männlichen Personen zu besetzen, das Amt der/des Vorstandsvorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden ist mit mindestens einer nicht männlichen Person zu besetzen, sie fungieren gleichberechtigt als Co-Vorsitzende nach außen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
§9(12)</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand kann zur Erfüllung seiner Aufgaben weitere Mitglieder durch Beschluss kooptieren (erweiterter Vorstand). Diese sind bei Abstimmungen innerhalb des Vorstands nicht stimmberechtigt. Werden mehr als zwei Personen kooptiert, müssen mindestens 40 % von ihnen nicht männlich sein. Ihre Amtszeit endet spätestens mit der Amtszeit des Vorstandes.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit der Gründung von D64 setzen wir uns für eine gerechtere und solidarische Welt ein. Da das bei uns selbst anfängt, schreibt unsere Satzung eine klare Geschlechterquote vor: Als AG-Koordinierende werden Personen unterschiedlichen Geschlechts gewählt, der Vorstand besteht zu maximal 60% aus Personen des gleichen Geschlechts, und der Co-Vorsitz wird von Personen unterschiedlichen Geschlechts besetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Satzung und die feste Geschlechterquote haben uns dabei geholfen, Ämter im Verein paritätisch zu besetzen, worauf wir stolz sind. Mit Blick auf die Zukunft und die in einem Jahr anstehenden Vorstandswahlen möchten wir diese Regel anpassen. Zukünftig soll es nach unserem Vorschlag möglich sein, dass Frauen gemeinsam eine AG koordinieren, einen größeren Anteil der Beisitzenden stellen oder dem Verein als Co-Vorsitzende vorstehen. Damit bleiben wir weiterhin unseren Werten treu und sichern auch durch unsere Satzung die Beteiligung von Frauen an D64-Ämtern ab, ermöglichen dem Verein – insbesondere der Mitgliederversammlung – zukünftig aber mehr Flexibilität bei der Besetzung dieser Ämter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Vorschlag einer Satzungsänderung bzgl. der Geschlechterquote wurde im Vereinsheim diskutiert: <a href="https://vereinsheim.d-64.org/content/perma?id=176094">https://vereinsheim.d-64.org/content/perma?id=176094</a> (dort findet sich auch eine Gegenüberstellung mit der originalen Satzung).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 25 Oct 2025 16:26:35 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>IA1: Initiativantrag zum Code of Conduct</title>
                        <link>https://antrag.d-64.org/web/mv2025/initiativantrag-zum-code-of-conduct-62009</link>
                        <author>Torben Dzillak</author>
                        <guid>https://antrag.d-64.org/web/mv2025/initiativantrag-zum-code-of-conduct-62009</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Code of Conduct wird zu folgendem Text geändert (Änderungen fett markiert):</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Änderung 1</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb <strong>haben</strong> wir einen Verhaltenskodex für unser digitales Vereinsheim und D64-Veranstaltungen <strong>aufgestellt</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Änderung 2</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir alle stehen <strong>in der Verantwortung</strong>, wenn es darum geht, eine inklusive Vereinskultur zu fördern und zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Änderung 3</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In diesem Sinne verpflichten wir uns, ein freundliches, sicheres und einladendes Umfeld für alle zu schaffen, unabhängig von <strong>ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, gesundheitlicher Einschränkungen, individuellen Fähigkeiten, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, sozioökonomischem Status oder anderer hier nicht abschließend aufgeführter Merkmale.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Änderung 4</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>D64 soll ein sicherer und offener Ort für alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Änderung 5</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wann immer <strong>ein Anlass vorgebracht wird, dass dies nicht gegeben sein könnte</strong>, liegt unser Augenmerk darauf, einen sicheren Ort für die Person zu schaffen, die sich nicht mehr sicher fühlt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung zu Änderung 1: Klarstellung, dass dieser in jetziger Fassung bereits gilt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung zu Änderung 2: Militärische Terminologie sollte in einem Verhaltenskodex, und auch darüber hinaus, angesichts der gegenwärtigen geopolitischen Lage, und auch grundsätzlich, keine Verwendung finden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung zu Änderung 3: Aufnahme von „gesundheitlicher Einschränkungen“ als regelmäßiges Merkmal von Diskriminierung, Ergänzung um „oder anderer hier nicht abschließend aufgeführter Merkmale“ zur Vollständigkeit, Anpassung der Reihenfolge nach alphabetischer Abfolge um Eindruck von Abstufung zu vermeiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung zu Änderung 4: Nicht ersichtlich, warum gewissermaßen einschränkende Nennung von „noch“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung zu Änderung 5: Herabsetzung von außergewöhnlichem Anlass auf jeglichen Anlass sowie Betonung der Betroffenenperspektive. Bestehende Fassung vrmtl. gemeint i.S.v. „gewöhnlicherweise nicht auftretend“, kann aber auch anders gelesen werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 22 Oct 2025 11:33:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Vorschlag einer Satzungsänderung bzgl. der Geschlechterquote</title>
                        <link>https://antrag.d-64.org/web/mv2025/motion/7</link>
                        <author>D64-Vorstand (dort beschlossen am: 20.09.2025)</author>
                        <guid>https://antrag.d-64.org/web/mv2025/motion/7</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Satzung wird in den folgenden Abschnitten geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>§8(5) Arbeitsgemeinschaften</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede AG organisiert einmal pro Kalenderjahr eine Klausurtagung (AG-Klausur). Diese AG-Klausur kann als Präsenzversammlung, virtuelle oder hybride Versammlung stattfinden. Alle zwei Jahre wird im Rahmen der AG-Klausur die zweiköpfige AG-Koordination mit mindestens einer Frau gewählt. In Ausnahmefällen kann eine AG auch von nur einer Person beliebigen Geschlechts geleitet werden. § 9 Abs. 6 der Satzung gilt entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
§9(3) Vorstand</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand ist zu mindestens 40 % mit Frauen zu besetzen, das Amt der/des Vorstandsvorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden ist mit mindestens einer Frau zu besetzen, sie fungieren gleichberechtigt als Co-Vorsitzende nach außen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
§9(12)</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand kann zur Erfüllung seiner Aufgaben weitere Mitglieder durch Beschluss kooptieren (erweiterter Vorstand). Diese sind bei Abstimmungen innerhalb des Vorstands nicht stimmberechtigt. Werden mehr als zwei Personen kooptiert, müssen mindestens 40 % von ihnen Frauen sein. Ihre Amtszeit endet spätestens mit der Amtszeit des Vorstandes.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit der Gründung von D64 setzen wir uns für eine gerechtere und solidarische Welt ein. Da das bei uns selbst anfängt, schreibt unsere Satzung eine klare Geschlechterquote vor: Als AG-Koordinierende werden Personen unterschiedlichen Geschlechts gewählt, der Vorstand besteht zu maximal 60% aus Personen des gleichen Geschlechts, und der Co-Vorsitz wird von Personen unterschiedlichen Geschlechts besetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Satzung und die feste Geschlechterquote haben uns dabei geholfen, Ämter im Verein paritätisch zu besetzen, worauf wir stolz sind. Mit Blick auf die Zukunft und die in einem Jahr anstehenden Vorstandswahlen möchten wir diese Regel anpassen. Zukünftig soll es nach unserem Vorschlag möglich sein, dass Frauen gemeinsam eine AG koordinieren, einen größeren Anteil der Beisitzenden stellen oder dem Verein als Co-Vorsitzende vorstehen. Damit bleiben wir weiterhin unseren Werten treu und sichern auch durch unsere Satzung die Beteiligung von Frauen an D64-Ämtern ab, ermöglichen dem Verein – insbesondere der Mitgliederversammlung – zukünftig aber mehr Flexibilität bei der Besetzung dieser Ämter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Vorschlag einer Satzungsänderung bzgl. der Geschlechterquote wurde im Vereinsheim diskutiert: <a href="https://vereinsheim.d-64.org/content/perma?id=176094">https://vereinsheim.d-64.org/content/perma?id=176094</a> (dort findet sich auch eine Gegenüberstellung mit der originalen Satzung).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 17 Oct 2025 17:51:52 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>