Änderungen von A1 zu A1
| Ursprüngliche Version: | A1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 17.10.2025, 17:51 |
| Neue Version: | A1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 25.10.2025, 16:26 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 5 bis 7:
stattfinden. Alle zwei Jahre wird im Rahmen der AG-Klausur die zweiköpfige AG-Koordination mit mindestens einer Fraunicht männlichen Person gewählt. In Ausnahmefällen kann eine AG auch von nur einer Person beliebigen Geschlechts geleitet werden. § 9 Abs. 6 der
Von Zeile 11 bis 14:
Der Vorstand ist zu mindestens 40 % mit Frauennicht männlichen Personen zu besetzen, das Amt der/des Vorstandsvorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden ist mit mindestens einer Fraunicht männlichen Person zu besetzen, sie fungieren gleichberechtigt als Co-Vorsitzende nach außen.
Von Zeile 19 bis 21:
innerhalb des Vorstands nicht stimmberechtigt. Werden mehr als zwei Personen kooptiert, müssen mindestens 40 % von ihnen Frauennicht männlich sein. Ihre Amtszeit endet spätestens mit der Amtszeit des Vorstandes.
