| Veranstaltung: | D64-Mitgliederversammlung 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7.1. Satzungsänderung |
| Antragsteller*in: | D64-Vorstand (dort beschlossen am: 20.09.2025) |
| Status: | Angenommen |
| Antragshistorie: | Version 4 |
A1: Vorschlag einer Satzungsänderung bzgl. der Geschlechterquote
Antragstext
Die Satzung wird in den folgenden Abschnitten geändert:
§8(5) Arbeitsgemeinschaften
Jede AG organisiert einmal pro Kalenderjahr eine Klausurtagung (AG-Klausur).
Diese AG-Klausur kann als Präsenzversammlung, virtuelle oder hybride Versammlung
stattfinden. Alle zwei Jahre wird im Rahmen der AG-Klausur die zweiköpfige AG-
Koordination mit mindestens einer nicht männlichen Person gewählt. In
Ausnahmefällen kann eine AG auch von nur einer Person beliebigen Geschlechts
geleitet werden. § 9 Abs. 6 der Satzung gilt entsprechend.
§9(3) Vorstand
Der Vorstand ist zu mindestens 40 % mit nicht männlichen Personen zu besetzen,
die Ämter der/des Vorstandsvorsitzenden und der/des stellvertretenden
Vorsitzenden sind mit mindestens einer nicht männlichen Person zu besetzen, sie
fungieren gleichberechtigt als Co-Vorsitzende nach außen.
§9(12)
Der Vorstand kann zur Erfüllung seiner Aufgaben weitere Mitglieder durch
Beschluss kooptieren (erweiterter Vorstand). Diese sind bei Abstimmungen
innerhalb des Vorstands nicht stimmberechtigt. Werden mehr als zwei Personen
kooptiert, müssen mindestens 40 % von ihnen nicht männlich sein. Ihre Amtszeit
endet spätestens mit der Amtszeit des Vorstandes.
Begründung
Seit der Gründung von D64 setzen wir uns für eine gerechtere und solidarische Welt ein. Da das bei uns selbst anfängt, schreibt unsere Satzung eine klare Geschlechterquote vor: Als AG-Koordinierende werden Personen unterschiedlichen Geschlechts gewählt, der Vorstand besteht zu maximal 60% aus Personen des gleichen Geschlechts, und der Co-Vorsitz wird von Personen unterschiedlichen Geschlechts besetzt.
Unsere Satzung und die feste Geschlechterquote haben uns dabei geholfen, Ämter im Verein paritätisch zu besetzen, worauf wir stolz sind. Mit Blick auf die Zukunft und die in einem Jahr anstehenden Vorstandswahlen möchten wir diese Regel anpassen. Zukünftig soll es nach unserem Vorschlag möglich sein, dass Frauen gemeinsam eine AG koordinieren, einen größeren Anteil der Beisitzenden stellen oder dem Verein als Co-Vorsitzende vorstehen. Damit bleiben wir weiterhin unseren Werten treu und sichern auch durch unsere Satzung die Beteiligung von Frauen an D64-Ämtern ab, ermöglichen dem Verein – insbesondere der Mitgliederversammlung – zukünftig aber mehr Flexibilität bei der Besetzung dieser Ämter.
Der Vorschlag einer Satzungsänderung bzgl. der Geschlechterquote wurde im Vereinsheim diskutiert: https://vereinsheim.d-64.org/content/perma?id=176094 (dort findet sich auch eine Gegenüberstellung mit der originalen Satzung).
